IHRE KANZLEI FÜR STRAFRECHT UND VERKEHRSUNFALLRECHT IN HORN-BAD MEINBERG

Die Kanzlei am historischen Kurpark | Rechtsanwältin Christina Nesemeier ist bestens mit dem Strafrecht und Verkehrsunfallrecht vertraut und kann Sie bei Rechtsfragen kompetent und zuverlässig beraten.Auch einerechtliche Betreuung stellt Ihnen das Team um Rechtsanwältin Christina Nesemeier gerne jederzeitzur Verfügung.

Zur Rechtsberatung

IHRE KANZLEI FÜR STRAFRECHT UND VERKEHRSUNFALLRECHT IN HORN-BAD MEINBERG

Die Kanzlei am historischen Kurpark | Rechtsanwältin Christina Nesemeier ist bestens mit dem Strafrecht und Verkehrsunfallrecht vertraut und kann Sie bei Rechtsfragen kompetent und zuverlässig beraten.

Auch eine rechtliche Betreuung stellt Ihnen das Team um Rechtsanwältin Christina Nesemeier gerne jederzeit zur Verfügung.

Ihre Rechtsberatung
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Strafrecht


Das deutsche Strafrecht garantiert die Möglichkeit einer Verteidigung für den Fall eines gegen Sie gerichteten Strafverfahrens. Zusammen mit meinem Team gewährleiste ich in allen Verfahrensabschnitten vom Ermittlungsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung umfassende und kompetente Beratung und Verteidigung.

Auch die Vertretung von Opfern im Wege der Nebenklage übernehme ich gerne. Zur Wahrung Ihrer Interessen gehört auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld bereits im Strafprozess. Hier gilt es schnell, effektiv und kostensparend zu agieren.

Verkehrsunfallrecht


Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann gilt es unverzüglich zu handeln. Damit Sie von Beginn an der gegnerischen Versicherung stark gegenübertreten können, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und auch wahrnehmen.

Kompetente Beratung und zügige Bearbeitung finden Sie in meiner Kanzlei. Lassen Sie sich nicht von Versicherungen einschüchtern, Sie haben ein Recht auf den Ihnen zustehenden Schadensersatz sowie auf ein angemessenes Schmerzensgeld.

Rechtliche Betreuungen


Berufsbetreuerin wird man allein aufgrund der Bestellung des zuständigen Amtsgerichtes. Hier findet keine Mandatierung durch die betroffene Person oder deren Angehörige statt.

Die Betreuungsstelle des für Sie zuständigen Landkreises berät Sie gerne und kompetent. Es kann auch ein Antrag direkt beim Betreuungsgericht gestellt werden. Die Betreuungsstelle sucht dann nach einem passenden Betreuer für den konkreten Fall und unterbreitet dem Betreuungsgericht einen geeigneten Vorschlag.

Erhalten Sie umfassende Rechtsberatung und persönlichen Rechtsbeistand.

Rufen Sie an.

05234 2069901 05234 2069901
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